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Energiegesetz
Förderung regenerativer Energien Mit der Zustimmung zum neuen Energieeinspeisungungsgesetz (EEG) hat der Bundesrat den Weg für den Auf- und Ausbau einer modernen und umweltfreundlichen Energiewirtschaft freigemacht. Das erklärte die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) in Berlin. Das EEG schaffe die Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen und Windgeneratoren und für den Aufbau einer international leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen Solarindustrie. Der Verband rechnet in Folge des Gesetzes mit einer Verzehnfachung der jährlichen Solarinvestitionen bis zum Jahr 2005. Das EEG legt fest, dass Energieversorger den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren hinweg mit 99 Pfennigen pro Kilowattstunde vergüten müssen. Die Kombination der Einspeisevergütung mit dem 100000-Dächer-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, so die UVS, mache die Solartechnik auch wirtschaftlich interessant. Die UVS hat eine Info-Hotline eingerichtet, bei der sich Interessenten für Solarstrom kostenlos über die neuen Förderbedingungen und über die technischen Möglichkeiten von Solaranlagen informieren können. Die Nummer der Hotline ist 030/44009123. |
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