/// Aktuelles
Energiegesetz
Förderung regenerativer Energien

Mit der Zustimmung zum neuen Energieeinspeisungungsgesetz
(EEG) hat der Bundesrat den Weg für den Auf- und Ausbau einer
modernen und umweltfreundlichen Energiewirtschaft freigemacht.
Das erklärte die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS)
in Berlin. Das EEG schaffe die Grundlage für den wirtschaftlichen
Betrieb von Solaranlagen und Windgeneratoren und für den Aufbau
einer international leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen
Solarindustrie. Der Verband rechnet in Folge des Gesetzes mit einer
Verzehnfachung der jährlichen Solarinvestitionen bis zum Jahr 2005.

Das EEG legt fest, dass Energieversorger den ins öffentliche Netz
eingespeisten Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren hinweg mit
99 Pfennigen pro Kilowattstunde vergüten müssen. Die Kombination
der Einspeisevergütung mit dem 100000-Dächer-Programm der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, so die UVS, mache die Solartechnik
auch wirtschaftlich interessant.

Die UVS hat eine Info-Hotline eingerichtet, bei der sich Interessenten
für Solarstrom kostenlos über die neuen Förderbedingungen und über
die technischen Möglichkeiten von Solaranlagen informieren können.

Die Nummer der Hotline ist 030/44009123.
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